Anlaufstellen
Ortsbeirat
Der Ortsbeirat (OBR) des Stadtteils Marburg-Cappel ist gemäß §82 der Hessischen Gemeindeordnung und §3 der Hauptsatzung der Universitätsstadt Marburg eingerichtet worden.
"Der Ortsbeirat ist zu allen wichtigen Angelegenheiten, die den Ortsbezirk betreffen, zu hören, insbesondere zum Entwurf des Haushaltsplans. Er hat ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten, die den Ortsbezirk angehen. Er hat zu denjenigen Fragen Stellung zu nehmen, die ihm von der Gemeindevertretung oder vom Gemeindevorstand vorgelegt werden." (§82 Abs.3 HGO).
Der Cappeler OBR besteht laut Satzung der Stadt Marburg aus 9 Mitgliedern. Bei der Kommunalwahl 2016 erhielt die SPD-Fraktion 3, die CDU-Frakion 4, die Grünen und die Linke jeweils 1 Sitz.
Der Ortsbeirat wählt aus seiner Mitte den/ die Ortsvorsteher/in, eine/n Stellverteter/in und eine/n Schriftführer/in.
Mitglieder des Ortsbeirates Cappel (seit 01.April 2016) *
SPD-Fraktion
-
Peter Hesse, Ortsvorsteher
-
Dietmar Dern, Schriftführer
- Fatma Aydin
CDU-Fraktion
- Karin Schaffner Stellvertretende Ortsvorsteherin
-
Dr. Lia-Ioana Viorescu
Fraktion Die Grünen
-
Erika Richter
Fraktion Marburger Linke
- Tanja Bauder-Wöhr
* Der OBR Cappel besteht seit September 2017 nur noch aus 8 Mitgliedern, da nach Wegzug von Herrn Walter Jugel aus Cappel die Liste der CDU erschöpft war. Seit Januar 2020 sind es nur
noch 7 Ortsbeiratsmitglieder, da Frau Eckstein (CDU) verstorben ist.
Ortsvorsteher

Peter Hesse
Sprechzeiten: montags 17 - 18 Uhr und nach Vereinbarung
Tel.: 06421 / 41014
E-Mail:Peter.Hesse(at)Marburg-stadt.de
Verwaltungsaußenstelle Cappel

Peter Schmidt
Sprechzeiten: Montag 08.00 - 12.00 Uhr, 14.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 16.00 Uhr
Tel.: 06421 / 41014
Fax: 06421 / 942766
Weitere Details sind auf einer eigenen Seite beschrieben.
Diakoniestation Cappel und Ebsdorfergrund
Ortsgericht Marburg II für Cappel, Bortshausen, Ronhausen
Ortsgerichte sind als Hilfsbehörden der Justiz Partner für viele persönliche Angelegenheiten.
In Ausübung ihres öffentlichen Amtes sind sie u.a. mit folgenden Aufgaben betraut:
- Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften öffentlicher oder privater Urkunden;
- Sicherung von Nachlässen;
- Aufstellung von Nachlassinventaren;
- Erteilung von Sterbefallsanzeigen;
- Schätzung von Grundstücken, beweglichen Sachen und dergleichen auf Antrag eines Beteiligten oder auf Ersuchen einer Behörde;
- Mitwirkung bei der Feststellung von Grundstücksgrenzen.
Das Ortsgericht Marburg II ist zuständig für die Stadtteile Cappel, Bortshausen und Ronhausen.
Das Amt des Ortgerichtsvorsteher wird
von Herrn Ernst Baum, Fünfhausen 6, 35043 Marburg-Ronhausen ausgeübt.
Herr Baum ist telefonisch erreichbar 06421-77446,
Termine sind mit Herrn Baum nach telefonischer Vereinbarung möglich.
Schiedsamt Marburg III
In Hessen ist für bestimmte Streitigkeiten eine Klage vor dem Amtsgericht nur dann möglich, wenn zuvor die sogenannte "obligatorische außergerichtliche Streitschlichtung" durchgeführt worden ist.
Nach dem Gesetz ist bei Nachbarstreitigkeiten sowie Verletzungen der persönlichen Ehre (Beleidigungen etc.), soweit es keine Pressedelikte sind, eine Streitschlichtung Pflicht, bevor die Klage beim Amtsgericht eingereicht werden kann und das Amtsgericht sie inhaltlich behandelt.
Klagen zu den Amtsgerichten können in diesen Fällen erst dann eingereicht werden, wenn bei einer anerkannten Gütestelle der Versuch unternommen worden ist, die Auseinandersetzung einvernehmlich beizulegen (Streitschlichtung).
Das Schiedsamt Marburg III ist zuständig für die Stadtteile Cappel, Bortshausen, Ronhausen, Bauerbach, Ginseldorf, Moischt, Schröck.
Schiedsmann ist
Herr Walter Kreuer, Tonberg 5 35043 Marburg Tel.: 0174 6859267
weitere Informationen siehe Website des
Amtsgerichts Marburg