Anlaufstellen

Ortsbeirat

Der Ortsbeirat (OBR) des Stadtteils Marburg-Cappel ist gemäß §82 der Hessischen Gemeindeordnung und §3 der Hauptsatzung der Universitätsstadt Marburg eingerichtet worden.

"Der Ortsbeirat ist zu allen wichtigen Angelegenheiten, die den Ortsbezirk betreffen, zu hören, insbesondere zum Entwurf des Haushaltsplans. Er hat ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten, die den Ortsbezirk angehen. Er hat zu denjenigen Fragen Stellung zu nehmen, die ihm von der Gemeindevertretung oder vom Gemeindevorstand vorgelegt werden." (§82 Abs.3 HGO).

Der Cappeler OBR besteht laut Satzung der Stadt Marburg aus 9 Mitgliedern. Bei der Kommunalwahl 2021 erhielten die SPD 3 Sitze, die Grünen und die CDU je 2 Sitze, die Linke und die FDP jeweils 1 Sitz.

Der Ortsbeirat wählt aus seiner Mitte den/ die Ortsvorsteher/in, eine/n Stellverteter/in und eine/n Schriftführer/in.

Mitglieder des Ortsbeirates Cappel (seit 13. April 2021) *

SPD-Fraktion

  • Peter Hesse, Ortsvorsteher
  • Fatma Aydin
  • Dietmar Dern

Fraktion Die Grünen

  • Sören Heine, stellv. Ortsvorsteher
  • Dr. Michael Korte

CDU-Fraktion

  • Heike Balsam, Schriftführerin
  • Gunnar Stauzebach

 Fraktion Marburger Linke

  • Tanja Bauder-Wöhr

 Fraktion FDP

  • Kay Köhler

 

 

Ortsvorsteher

 

Peter Hesse

Sprechzeiten: montags 17 - 18 Uhr und nach Vereinbarung

Tel.: 06421 / 41014

E-Mail:Peter.Hesse(at)Marburg-stadt.de

 

 

 

 

 

 

Verwaltungsaußenstelle Cappel

 

Die Verwaltungsaußenstelle ist ab Montag, 25.07.2022 bis auf Weiteres geschlossen.

Bei Pass-und Meldeangelegenheiten wenden Sie sich bitte an das Stadtbüro. Die Abholung von fertigen Reisepässen oder Personalausweisen erfolgt ebenfalls ohne Termin über das Stadtbüro.

Telefonische Erreichbarkeit bezüglich Fragen zum Bürgerhaus, oder Angelegenheiten des Stadtteils und des Ortsvorstehers ist mittwochs in der Zeit von 09:00 – 11:00 Uhr.

 

Die Sprechstunde des Ortsvorstehers bleibt unberührt. Auch das Quartiersmanagement ist weiterhin für Sie da.

 

 

Derzeit können Termine aber nur online über die Marburg- oder Stadtbüro-Internetseite im 30 min. Zeitfenster gebucht werden oder hier: https://termine-reservieren.de/termine/marburg/

 

Öffnungszeiten:

Montag 10:00 - 13:00 und 15:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag 8:30 - 11:00 Uhr

 

 

Telefonzeiten:

Montag 9 - 10 Uhr, Mittwoch 9 - 11 Uhr, Donnerstag 11 - 12 Uhr

Tel.: 06421 / 41014
Fax: 06421 / 942766

 

Weitere Details sind auf einer eigenen Seite beschrieben.

Diakoniestation Cappel und Ebsdorfergrund

Ortsgericht Marburg II für Cappel, Bortshausen, Ronhausen

Ortsgerichte sind als Hilfsbehörden der Justiz Partner für viele persönliche Angelegenheiten.

In Ausübung ihres öffentlichen Amtes sind sie u.a. mit folgenden Aufgaben betraut:

  • Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften öffentlicher oder privater Urkunden;
  • Sicherung von Nachlässen;
  • Aufstellung von Nachlassinventaren;
  • Erteilung von Sterbefallsanzeigen;
  • Schätzung von Grundstücken, beweglichen Sachen und dergleichen auf Antrag eines Beteiligten oder auf Ersuchen einer Behörde;
  • Mitwirkung bei der Feststellung von Grundstücksgrenzen.

Das Ortsgericht Marburg II ist zuständig für die Stadtteile Cappel, Bortshausen und Ronhausen.

Das Amt des Ortgerichtsvorsteher wird

von Herrn Ernst Baum, Fünfhausen 6, 35043 Marburg-Ronhausen ausgeübt.

Herr Baum ist telefonisch erreichbar 06421-77446,

Termine sind mit Herrn Baum nach telefonischer Vereinbarung möglich.

siehe Website des Amtsgerichtes Marburg.

Schiedsamt Marburg III

In Hessen ist für bestimmte Streitigkeiten eine Klage vor dem Amtsgericht nur dann möglich, wenn zuvor die sogenannte "obligatorische außergerichtliche Streitschlichtung" durchgeführt worden ist.

Nach dem Gesetz ist bei Nachbarstreitigkeiten sowie Verletzungen der persönlichen Ehre (Beleidigungen etc.), soweit es keine Pressedelikte sind, eine Streitschlichtung Pflicht, bevor die Klage beim Amtsgericht eingereicht werden kann und das Amtsgericht sie inhaltlich behandelt.

Klagen zu den Amtsgerichten können in diesen Fällen erst dann eingereicht werden, wenn bei einer anerkannten Gütestelle der Versuch unternommen worden ist, die Auseinandersetzung einvernehmlich beizulegen (Streitschlichtung).

Das Schiedsamt Marburg III ist zuständig für die Stadtteile Cappel, Bortshausen, Ronhausen, Bauerbach, Ginseldorf, Moischt, Schröck.

Schiedsmann ist

Herr Walter Kreuer, Tonberg 5  35043 Marburg  Tel.: 0174 6859267


weitere Informationen siehe Website des Amtsgerichts Marburg

 

Erziehungsberatung ab sofort in Cappel

Das Angebot der Erziehungsberatung für Familien, die im Marburger Stadtgebiet wohnen, übernimmt ab sofort die Erziehungsberatungsstelle der Universitätsstadt. Sie hat ihren Sitz im Teichweg 12 in Cappel und ersetzt das Angebot der Erziehungsberatungsstelle des Vereins für Erziehungshilfe, der seine Tätigkeit einstellt. Interessierte können sich montags bis freitags jeweils von 8.30 bis 12 Uhr unter 06421-3800420 oder per Mail an erziehungsberatung@marburg-stadt.de anmelden.